Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der amsepa AG, Auf der Schiefer 7, 65510 Hünstetten – nachfolgend „amsepa“ genannt
1. Geltungsbereich:
1.1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der amsepa AG, Auf der Schiefer 7, 65510 Hünstetten (im Folgenden „amsepa“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Beauftragung gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB finden Anwendung, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB ist.
1.3. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf, die Lieferung und/oder Bereitstellung beweglicher Sachen und/oder Software sowie die Erbringung damit verbundener Beratung, Schulung und sonstigen Dienstleistungen, unabhängig davon, ob amsepa die Ware oder Software selbst herstellt oder von Zulieferern bezieht. Der Kunde räumt amsepa das Recht ein, die sachgemäße Erfüllung einer Dienstleistung, Beratung, Schulung und/oder Bestellung/Lieferung jederzeit auch von Erfüllungshilfen bzw. Subunternehmern erbringen zu lassen. Sofern nicht anders vereinbart, stellen diese AGB auch für künftige Verträge, die der Kunde abschließt, die Rahmenbedingungen dar, ohne dass in jedem Einzelfall erneut darauf hingewiesen werden muss.
1.4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn amsepa ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Zustandekommen von Verträgen:
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Im Übrigen kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt, welches amsepa innerhalb von 14 Tagen nach dessen Zugang annimmt. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder (fern-)mündlich oder durch Vornahme der Leistungshandlung erfolgen.
2.3. Geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen amsepa abgeleitet werden können.
2.4. In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen:
3.1. amsepa erbringt für den Kunden insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, der Vertriebsschulung, der Marketingdienstleistungen, der Softwareeinweisung, -einrichtung, -entwicklung sowie der IT-Dienstleistungen.
3.2. In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Vertrages steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.3. Handelt es sich gemäß individuellem Angebot um eine Schulungs- oder Beratungsdienstleistung in Marketing-, Vertriebs- und Fullfillment-Fragen im Rahmen unseres Partnervertriebes, wird die Erbringung von Leistungen, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, entweder über Videositzungen remote, telefonisch, textbasiert, vor Ort beim Kunden oder über eine Online-Schulungsplattform erbracht. amsepa schuldet in keinem Fall die Erbringung eines Werkes und schuldet in keinem Fall den Erfolg bestimmter, zu erwartender Vertriebs- und Marketingerfolge. amsepa übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3.1. Softwareprodukte, die für die Erfüllung des Schulungs- und Beratungsvertrages im Partnervertrieb verpflichtend sind, dienen als gewissenhafte Empfehlung unsererseits und werden nicht Teil eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrages. In diesem Fall vermitteln wir unsere Kunden an die passenden Softwarelieferanten und Subunternehmer, mit denen ein externer, nicht mit amsepa in Verbindung stehender, Handelvertretervertrag und/oder Partnervertrag geschlossen wird. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für Mängel oder Funktionsstörungen dieser Softwareprodukte.
3.4. Softwareprodukte, die amsepa im Direktvertrieb vertreibt, werden entweder von uns entwickelt/hergestellt oder von Zulieferern bezogen.
3.4.1. Im Rahmen der Einrichtung, Einweisung und Lieferung von Software und/oder Hardware erfolgt die Überlassung und Nutzung durch Auslieferung und Installation auf einem oder mehreren Computersystemen des Kunden. Soweit vertraglich geschuldet, installiert amsepa die Software unmittelbar vor Ort oder über einen Remotezugriff. Der Kunde hat für die Erfüllung der für die Software notwendigen Systemvoraussetzungen Sorge zu tragen sowie eine stabile und sichere Netzwerk-/Internetverbindung zu gewährleisten.
3.4.2. amsepa verschafft dem Kunden mit Auslieferung das Eigentum an der vertraglich vereinbarten Software unter Gewährung eines einfachen, nicht ausschließlichen und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechtes. amsepa oder der jeweilige Hersteller bleiben Eigentümer des in der Software verkörperten geistigen Eigentums mit allen Urheberrechten.
3.4.3. Soweit Software mit einem Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Kunde den Lizenzschlüssel ausschließlich für die vertragsbezogene Nutzung der Software. Die zulässige Nutzung der Software umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden.
4. Leistungen des Kunden:
4.1. Der Kunde ist im Rahmen dieses Vertrages mitwirkungspflichtig. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gelten Änderungsvorschläge, getroffene Vereinbarungen oder Anpassungen nach einer Frist von 14 Tagen automatisch als angenommen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug:
5.1. Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Rechnungen sind, sofern nicht anderes vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. amsepa ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird durch amsepa spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt.
5.3. Die Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen erst, nachdem der Rechnungsbetrag vollständig bei uns eingegangen ist und die für die Dienstleistungen erforderlichen Daten vollständig vorliegen oder die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht wurden.
5.4. Sollte der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug sein, behalten wir uns das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung des offenen Betrags auszusetzen.
5.5. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung und Zahlungsverzug des Kunden behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Jegliche ausstehende Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin wird als Schadensersatz geltend gemacht, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen.
6. Nutzungsrechte:
6.1. Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von amsepa stehenden gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei amsepa. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von amsepa erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von amsepa.
7. Kündigung und Laufzeit:
7.1. Der Vertrag ist für die im Angebot vereinbarte Laufzeit fest geschlossen und verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Abmachungen zwischen amsepa und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht einer der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit kündigt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.2. Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Kunden während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
7.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
8. Qualität der Leistung und Haftung:
8.1. Soweit amsepa im Rahmen der vertragsgemäßen Dienstleistungen eigene Programmierleistungen erbringt, steht amsepa dafür ein, dass die von ihr erstellten Programme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei von ihr zu vertretenden Mängeln der von ihr erstellten Programme ist amsepa ausschließlich verpflichtet, diese nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist damit nicht verbunden. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde amsepa schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach einem erneuten Fehlschlag anteilige Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag rückgängig machen; der Anspruch auf Beseitigung des konkreten Mangels ist dann ausgeschlossen. Diese Rechte beschränken sich ausschließlich auf die anteilige Vergütung für die Programmerstellung, sofern durch die Mängel nicht die gesamte von amsepa erbrachte Dienstleistung wertlos wird.
8.2. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet amsepa unbeschränkt. Weitergehend haftet amsepa nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Die Haftung von amsepa ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
8.3. Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.
8.4. Die Verjährungsfrist für die Rechte gemäß vorstehendem Absatz 1 und Absatz 2 und Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr.
8.5. Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von amsepa.
9. Vertraulichkeit:
9.1. Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
10. Allgemeines:
10.1. Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von amsepa auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen.
10.2. Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
10.3. Gerichtsstand ist Hünstetten.
10.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
Stand: 12/22 – Der Vorstand der amsepa AG